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Energiepass und Energieausweis
Montag, 13 September 2010

Energiepass und Energieausweis

Planen Sie ein Gebäude zu vermieten, zu verkaufen oder zu verpachten, so müssen Sie beim Verlangen eines Interessenten bzw. eines Vertragspartners einen Energienachweis unverzüglich vorzulegen. Von dieser Ausweispflicht sind Baudenkmäler und Gebäuden mit weniger als 50m² Fläche befreit.

Der Energieausweis wird nach der Energieeinsparverordnung 2009 (EnEV) von Architekten und Handwerksmeistern erstellt, die die Anforderungen nach § 21 der EnEV 2009 erfüllen.

Bei Neubauten wird der Energiebedarf als Grundlage für die Erstellung des Ausweises herangezogen. Bei bestehenden Gebäuden kann auch der Energieverbrauch als Grundlage dienen.


Nähere Informationen zu dem Energieausweis finden Sie auf der Internetseite des Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung.

 
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