Die Baugenehmigung
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Genehmigungsfreiheit, Freistellung oder Genehmigung Grundsätzlich gilt, dass die Errichtung, Änderung, Nutzungsänderung und der Abbruch baulicher Anlagen der Baugenehmigung bedürfen. In den einzelnen Bundesländern wurden unterschiedliche Regelungen getroffen, was im Einzelfall genehmigungsbedürftig ist und in welcher Form der Antrag geprüft werden muss. In Nordrhein-Westfalen unterscheidet die Bauordnung:
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Die Baugenehmigung 

