| Abweichung |
| Montag, 28 November 2005 | |
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Soll einer Regelung der Bauordnung nicht entsprochen werden, so bedarf dies der Genehmigung durch das Bauordnungsamt. Eine solche Abweichung ist jedoch nur dann möglich, wenn das Schutzziel der nicht eingehaltenen Bestimmung auf andere Weise erreicht wird.
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