| Angrenzer |
| Montag, 28 November 2005 | |
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Bei Angrenzern handelt es sich um Nachbarn in engerem Sinne. Hierzu zählt der oder die Eigentümer des angrenzenden Grundstücks (daher die Bezeichnung). Angrenzer genießen weitgehende Nachbarschutzrechte, was besonders dann Relevanz erhält, wenn das Bauordnungsamt eine Befreiung gewährt. In diesem Fall werden sofern nachbarrechtliche Interessen berührt sein könnten, die Angrenzer in der Regel angehört.
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