| Aufenthaltsräume |
| Montag, 28 November 2005 | |
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Räume, die dazu bestimmt sind, dass sich in ihnen ständig, also nicht nur vorübergehend Menschen aufhalten, werden als Aufenthaltsräume bezeichnet. Aufenthaltsräume sind z.B. Wohn-, Kinder-, Schlaf- und Arbeitszimmer, Küchen u. a. m. Keine Aufenthaltsräume sind Bäder, Hobbyräume und Abstellräume. An Aufenthaltsräume werden konkrete Anforderungen gestellt, so dass keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen eintreten können. Diese Anforderungen sind eine Mindesthöhe der Räume, Fenster, die mindestens 1/8 der Grundflächen aufweisen und ausreichende Rettungswege, besonders wichtig bei Aufenthaltsräumen im Keller- oder Dachgeschoss.
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