| Baugenehmigung |
| Montag, 28 November 2005 | |
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Die Baugenehmigung ist die positive Entscheidung der Bauaufsichtsbehörde über den Bauantrag. Sie erklärt den Antragsgegenstand mit Blick auf das zu prüfende öffentliche Recht als unbedenklich und gestattet die Durchführung des Vorhabens.
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