| Bauüberwachung |
| Montag, 28 November 2005 | |
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Die Bauüberwachung dient vorrangig der Gefahrenabwehr. Dazu gehört nicht nur die Kontrolle der Einhaltung der Festsetzungen, die sich aus dem Bebauungsplan und den Auflagen der Baugenehmigung ergeben, sondern sehr wesentlich ist auch die stichprobenhafte Überwachung von Baustoffen, Bauteilen und Bauarten. Nicht alle Baustoffe und Bauarten haben eine allgemeine Zulassung. Geregelt wird die Bauüberwachung in der Landesbauordnung NRW.
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