| Bauzustandsbesichtigung |
| Montag, 28 November 2005 | |
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Die Bauzustandsbesichtung erfolgt stichprobenhaft als begleitende Kontrolle zur Fertigstellung des Rohbaues sowie zur abschließenden Fertigstellung des Vorhabens. Zweck der Regelung ist allein die Vermeidung von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung und sie ist von der zivilrechtlichen Abnahme nach der VOB bzw. nach dem BGB mit den damit verbundenen zivilrechtlichen Folgen streng zu unterscheiden.
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