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Vertragspartner der PKV
Donnerstag, 24 Juli 2008

Vertragspartner der Privaten Krankenversicherung

In der Privaten Krankenversicherung suchen Sie sich selber Ihren Arzt, Ihr Krankenhaus oder zum Beispiel auch Ihren Masseur aus. Es gilt das Kostenerstattungsprinzip.
Der Behandlungsvertrag wird zwischen Ihnen und Ihrem Arzt, Krankenhaus oder sonstigen Heilbehandlern geschlossen. Sie erhalten für alle Leistungen eine Rechnung, die Sie selber überprüfen können und die Grundlage für die Leistungserstattung Ihres PKV-Unternehmens ist.

In der gesetzlichen Krankenversicherung können Sie nur unter den Vertragsärzten und auch z. B. Masseuren wählen. Hier gilt grundsätzlich das Sachleistungsprinzip:
Sie erhalten keine Rechnungen, sondern alle Leistungen werden unmittelbar von Ihrer Krankenkasse bezahlt. Zahlreiche Zuzahlungen sind allerdings direkt in bar zu entrichten.

 
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