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Versicherungsnehmer der PKV
Donnerstag, 24 Juli 2008

Versicherungsnehmer der Privaten Krankenversicherung

In der Privaten Krankenversicherung gilt der Grundsatz der individuellen Versicherung.
Für jede Person wird ein eigener Versicherungsvertrag mit einem eigenen Beitrag abgeschlossen. Dafür kann der Umfang des Versicherungsschutzes (vom Basis- bis zum Spitzenschutz) jeweils individuell bestimmt werden.

In der gesetzlichen Krankenversicherung können Familienmitglieder unter bestimmten Bedingungen beitragsfrei mitversichert werden. Minderjährige Kinder sind grundsätzlich mitversichert. Der nicht erwerbstätige Ehegatte ist nur dann kostenfrei mitversichert, wenn er über kein oder nur ein minimales eigenes Einkommen (maximal pro Monat 325 Euro) verfügt. Der Leistungskatalog einer gesetzlichen Krankenkasse ist, von wenigen Ausnahmen abgesehen, einheitlich festgelegt.
Eine individuelle Erweiterung des Versicherungsschutzes kann durch den Abschluss privater Zusatzversicherungen erreicht werden.

 
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