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Beitragsberechnung in der PKV
Donnerstag, 24 Juli 2008

Beitragsberechnung in der Privaten Krankenversicherung

In der Privaten Krankenversicherung werden die Beiträge nach dem Äquivalenzprinzip berechnet. Maßgeblich in der PKV ist das Alter und der Gesundheitszustand zu Beginn der Versicherung sowie das Geschlecht und der Umfang des gewählten Versicherungsschutzes.
Grundsätzlich gilt, je früher jemand zur PKV wechselt, desto günstiger ist der Beitrag. Je umfassender der gewählte Versicherungsschutz, desto höher ist auch der Beitrag.

Die Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung werden abhängig vom Einkommen berechnet (bis zur Beitragsbemessungsgrenze). Ein Bezug zum versicherten Leistungsumfang besteht grundsätzlich nicht. Zur Verkleinerung von Beitragssatzunterschieden zwischen den einzelnen Krankenkassen gibt es einen Risikostrukturausgleich, der den Beitragssatz einzelner Krankenkassen zuweilen in Milliardenumfang zugunsten anderer Krankenkassen belastet.

 
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