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Heilpraktiker
Donnerstag, 24 Juli 2008

Private Krankenversicherung:

Der Versicherungsschutz umfasst auch Leistungen des Heilpraktikers, so weit der Tarif hier nicht ausdrücklich etwas anderes vorsieht. Geleistet wird dabei auch für wissenschaftlich nicht allgemein anerkannte Methoden, so weit in der Praxis zumindest Erfahrungswerte über eine ähnliche Wirksamkeit wie von schulmedizinischen Behandlungen vorliegen.

Gesetzliche Krankenversicherung:

Keine Leistungen.

 
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