| Fahrtkosten |
| Donnerstag, 24 Juli 2008 | |
Private Krankenversicherung:Ihre private Krankenversicherung trägt die Kosten bei Fahrten im Krankenwagen und im Notfall-Rettungsdienst im tariflich vereinbarten Umfang.
Gesetzliche Krankenversicherung:Ihre Krankenkasse übernimmt die Kosten für Fahrten, wenn sie im Zusammenhang mit einer Leistung der Krankenkasse notwendig werden. Bei der ambulanten Behandlung werden entsprechende Fahrtkosten nur im Rahmen der Härtefallregelungen (diese sollen vermeiden, dass Kranke und Behinderte durch gesetzliche Zuzahlungen unzumutbar finanziell belastet werden) berücksichtigt. Im Übrigen übernimmt die Kasse z.B. die Fahrtkosten in Höhe des 13 Euro je Fahrt übersteigenden Betrags bei Leistungen, die stationär erbracht werden, bei Rettungsfahrten zum Krankenhaus auch ohne stationäre Behandlung, bei Fahrten zu einer ambulanten Behandlung sowie bei Fahrten zu einer vor- und nachstationären Behandlung, wenn dadurch eine an sich gebotene stationäre oder teilstationäre Krankenhausbehandlung.
|
| < zurück | weiter > |
|---|


