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Auslandskrankenschutz
Donnerstag, 24 Juli 2008

Private Krankenversicherung:

Ihre private Vollversicherung gilt ganzjährig in ganz Europa einschließlich den osteuropäischen Staaten, bis zu einem Monat auch außerhalb Europas. Eine Verlängerung Ihres Versicherungsschutzes ist gegen einen Beitragszuschlag möglich.

Gesetzliche Krankenversicherung:

Wenn Sie gesetzlich versichert sind, haben Sie Versicherungsschutz nur in den Ländern der Europäischen Union und in Ländern, mit denen die Bundesrepublik Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen geschlossen hat. U. U. müssen Sie aber trotzdem mit Zuzahlungen z.B. bei Arzneimitteln oder Arzthonoraren rechnen. Die Kosten eines medizinisch notwendigen Rücktransports werden nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Rechnungen von Ärzten und Krankenhäusern aus Staaten, mit denen keine Abkommen bestehen, werden von den gesetzlichen Krankenkassen nicht erstattet. Der Abschluss einer privaten Auslandsreisekrankenversicherung wird deshalb auch von den gesetzlichen Krankenkassen empfohlen.

 
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