| Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes |
| Donnerstag, 24 Juli 2008 | |
Private Krankenversicherung:Keine Leistung.Gesetzliche Krankenversicherung:Nur soweit bei Betreuung eines erkrankten Kindes keine Leistungen durch den Arbeitgeber gewährt werden, besteht pro Kind und Jahr ein Anspruch auf Krankengeld von längstens 10 Arbeitstagen (Alleinstehende: 20 Arbeitstage).
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