| Pflegepflichtversicherung |
| Donnerstag, 24 Juli 2008 | |
Private Krankenversicherung:Wenn Sie privat bei einem Krankenversicherungsunternehmen mit Anspruch auf allgemeine Krankenhausleistungen versichert sind, sind Sie aufgrund des Pflegeversicherungsgesetzes verpflichtet, auch die Pflegepflichtversicherung bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen abzuschließen.
Gesetzliche Krankenversicherung:Versicherungspflichtig in der sozialen Pflegeversicherung sind Sie als freiwilliges sowie als versicherungspflichtiges Mitglied der GKV, z.B. als Arbeiter, Angestellter oder Rentner, wenn Sie die Voraussetzungen für den Anspruch auf eine Rente erfüllen und diese Rente beantragt haben. Die Leistungen der sozialen Pflegeversicherung werden entweder als Geld- oder Sachleistungen angeboten. Freiwillig gesetzlich Krankenversicherte können innerhalb von 3 Monaten nach Beginn ihrer Mitgliedschaft in der GKV einen Befreiungsantrag stellen. Sie müssen dann eine private Pflegepflichtversicherung abschließen.
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