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Bauherrenhaftpflicht
Donnerstag, 24 Juli 2008

Die Bauherrenhaftpflicht

Grundsätzlich besteht für den Bauherren das Haftungsrisiko, denn er schafft durch sein Vorhaben eine Gefahrenquelle für sich und andere. Entstehen Schäden durch das Bauvorhaben, kann der Bauherr von Dritten in Anspruch genommen werden. Dies ist auch der Fall, wenn er sachverständige Personen, wie Unternehmer, Handwerker oder Architekten, beauftragt hat. Er wird nicht von seiner eigenen Sorgfaltspflicht befreit. Hier hilft während der gesamten Projektzeit die Bauherrenhaftpflichtversicherung weiter. Denn sie schützt vor möglichen Ansprüchen, wenn der entstandene Schaden durch das Bauvorhaben eingetreten ist. Beispielsweise, wenn die Grube unzureichend abgesichert wurde, herabfallendes Baumaterial Passanten oder parkende Autos beschädigt. Nach der Fertigstellung sollte dann eine private Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden.

  • Für Bauherren während der Bauzeit.
  • Sie deckt die Ansprüche der Personen ab, die auf dem Grundstück zu Schaden kommen.
  • Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht des privaten Versicherungsnehmers/ Bauherren aus der Übernahme der Planung/Bauleitung für das eigene Bauvorhaben.

 
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