| Bodenbeschaffenheit |
| Donnerstag, 24 Juli 2008 | |
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Das Grundstück sollte frei von Altlasten, Munition oder Bomben sein. Ihr Grundstück könnte in einem ehemaligen Abbaubereich eines Bergwerkes liegen. Der Bereich der Bergaufsicht ist der Bezirksregierung Arnsberg und dort der Abteilung Bergbau und Energie in Nordrhein-Westfalen übertragen. Sollten Sie Fragen haben, wenden Sie sich an die genannte Stelle (s. Anhang).
Fragen zu Altlasten beantworten Mitarbeiter/innen des Umweltamtes, Fragen zu eventueller Belastung durch Munition oder Bomben (Blindgängern) aus den Weltkriegen beantworten Mitarbeiter/innen des Amts für öffentliche Ordnung.
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