| Belastungen des Grundstücks |
| Donnerstag, 24 Juli 2008 | |
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Durch Hypotheken, Nutzungsbeschränkungen oder Rechte Dritter (Grundbucheintragungen) kann die Nutzung Ihres Grundstückes eingeschränkt sein. Entsprechende Auskünfte erteilt das Amtsgericht. Weitere Belastungen können sich aus Baulasten ergeben. Ein entsprechendes Verzeichnis führt das Vermessungs- und Katasteramt.
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