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Belastungen des Grundstücks
Donnerstag, 24 Juli 2008
Durch Hypotheken, Nutzungsbeschränkungen oder Rechte Dritter (Grundbucheintragungen) kann die Nutzung Ihres Grundstückes eingeschränkt sein. Entsprechende Auskünfte erteilt das Amtsgericht. Weitere Belastungen können sich aus Baulasten ergeben. Ein entsprechendes Verzeichnis führt das Vermessungs- und Katasteramt.

 
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