| Grundstückserwerb |
| Mittwoch, 23 Juli 2008 | |
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Der Kaufvertrag wird vor einem Notar geschlossen. Im Normalfall wird der Kaufpreis beim Grundstückskauf vollständig bezahlt. Zur Eigentumsübertragung an Grundstücken gehört die Eintragung ins Grundbuch. Neben dem Kauf gibt es noch andere Übertragungsformen von Grundstücken z. B. die Nutzung im Wege des Erbbaurechts. Dies ist ein grundbuchlich gesichertes Recht zur baulichen Nutzung eines fremden Grundstücks für einen längeren Zeitraum, in der Regel 99 Jahre.
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