| Grundstücke im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplanes |
| Sonntag, 27 November 2005 | |
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Aus dem Flächennutzungsplan entwickeln die Städte und Gemeinden für genau abgegrenzte Bereiche Bebauungspläne. Ein Bebauungsplan enthält für die einzelnen Grundstücke genaue Festsetzungen über die Art und das Maß der baulichen Nutzung, die Bauweise, die überbaubaren Grundstücksflächen und die Verkehrsflächen. Zum Beispiel kann ein Bebauungsplan die Größe des Gebäudes vorschreiben. Es sind auch umfangreiche weitere Festsetzungen, beispielsweise über die Bepflanzung von Flächen oder über die Gestaltung der Gebäude möglich. Ihr geplantes Vorhaben ist in einem Bebauungsplangebiet nur zulässig, wenn es die Festsetzungen des Bebauungsplanes einhält. Das Bauamt oder Bauordnungsamt hält alle Bebauungspläne vor.
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