| Grundstücksteilung |
| Sonntag, 27 November 2005 | |
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Ein großes Baugrundstück kann geteilt werden. Die Teilung ist die dem Grundbuchamt gegenüber abgegebene oder sonst wie erkennbar gemachte Erklärung des Eigentümers, dass ein Grundstücksteil grundbuchmäßig abgeschrieben und als selbständiges Grundstück ins Grundbuch eingetragen werden soll. Der Antrag auf Teilung ist beim Bauordnungsamt zu stellen.
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