Home arrow Bauplanungsrecht arrow Grundstücksteilung
Montag, 06 Februar 2012
Hauptmenü
Home
News
Suche
Impesssum
Bauleitfaden
Bauen oder Kaufen
Das Baugrundstück
Bauplanungsrecht
Bauordnungsrecht
Baunebenrecht
Das Antragsverfahren
Die Baugenehmigung
Die Bauausführung
Baukosten
Wichtige Anlaufstellen
Fachbegriffe
Versicherungen
Haftpflichtversicherung
Krankenversicherung
Grundstücksteilung
Sonntag, 27 November 2005
Ein großes Baugrundstück kann geteilt werden. Die Teilung ist die dem Grundbuchamt gegenüber abgegebene oder sonst wie erkennbar gemachte Erklärung des Eigentümers, dass ein Grundstücksteil grundbuchmäßig abgeschrieben und als selbständiges Grundstück ins Grundbuch eingetragen werden soll. Der Antrag auf Teilung ist beim Bauordnungsamt zu stellen.

 
< zurück   weiter >
Linktips !!!
Besucherstatistik
Heute57
Gestern82
Diese Woche57
Dieser Monat424
Gesamt89192