| Grundstücke im unbeplanten Innenbereich |
| Sonntag, 27 November 2005 | |
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Liegt Ihr Grundstück innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils (Innenbereich) für den es keinen Bebauungsplan gibt, muss sich Ihr Vorhaben der vorhandenen Bebauung anpassen. Dieses Einfügungserfordernis gilt sowohl hinsichtlich der Art als auch des Maßes der baulichen Nutzung, der Bauweise und der überbauten Grundstücksfläche. Außerdem müssen die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse gewahrt bleiben und das städtebauliche Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden. Die Beurteilung ist nicht immer einfach. Daher muss jeder Einzelfall eingehend geprüft werden und oft sind Abstimmungsgespräche zwischen Ihnen, Ihrem/er Entwurfsverfasser/in und dem Bauordnungsamt erforderlich.
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