Home arrow Bauordnungsrecht arrow Abstandflächen
Montag, 06 Februar 2012
Hauptmenü
Home
News
Suche
Impesssum
Bauleitfaden
Bauen oder Kaufen
Das Baugrundstück
Bauplanungsrecht
Bauordnungsrecht
Baunebenrecht
Das Antragsverfahren
Die Baugenehmigung
Die Bauausführung
Baukosten
Wichtige Anlaufstellen
Fachbegriffe
Versicherungen
Haftpflichtversicherung
Krankenversicherung
Abstandflächen
Sonntag, 27 November 2005
Ihr Bauvorhaben muss in der Regel einen Mindestabstand zu anderen Gebäuden und Nachbargrundstücken einhalten. Die Abstandflächen dienen der Belüftung und Belichtung und sollen ein allzu dichtes aufeinanderrücken der Nutzer und Bewohner der Gebäude vermeiden.

Zum Bauantrag wird Ihre Entwurfsverfasserin / Ihr Entwurfsverfasser oder Ihre Vermessungsingenieurin / Ihr Vermessungsingenieur die Abstandsflächen berechnen und nachweisen.

 
< zurück
Linktips !!!
Besucherstatistik
Heute58
Gestern82
Diese Woche58
Dieser Monat425
Gesamt89193