| Abstandflächen |
| Sonntag, 27 November 2005 | |
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Ihr Bauvorhaben muss in der Regel einen Mindestabstand zu anderen Gebäuden und Nachbargrundstücken einhalten. Die Abstandflächen dienen der Belüftung und Belichtung und sollen ein allzu dichtes aufeinanderrücken der Nutzer und Bewohner der Gebäude vermeiden.
Zum Bauantrag wird Ihre Entwurfsverfasserin / Ihr Entwurfsverfasser oder Ihre Vermessungsingenieurin / Ihr Vermessungsingenieur die Abstandsflächen berechnen und nachweisen.
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