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Brandschutz
Sonntag, 27 November 2005
Der Umfang und die Art der erforderlichen brandschutzrechtlichen Vorkehrungen für Ihr Bauvorhaben hängen von seiner Größe, der beabsichtigten Nutzung und der Lage des Gebäudes ab. Die Bauordnung regelt die Anforderung an:
  • Decken, Wände und Dächer
  • Abstände zu anderen Gebäuden
  • Lage und Anordnung von Rettungswegen
  • Feuerwehrzufahrten.

 
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