| Baulasten |
| Sonntag, 27 November 2005 | |
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Mit der Eintragung einer Baulast können benachbarte Grundstückseigentümer öffentlich-rechtliche Verpflichtungen zugunsten Ihres Bauvorhabens übernehmen, um Ihr Vorhaben genehmigungsfähig zu machen. Daher kann sich der Nachbar z. B. verpflichten,
Die Eintragung einer Baulast setzt voraus:
Nicht zu verwechseln mit der Baulast ist die Grunddienstbarkeit, die im Grundbuch des Amtsgerichtes eingetragen ist. Während die Baulast nur auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts möglich ist, unterliegen weitergehende privatrechtliche Vereinbarungen keinen Beschränkungen. Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem entsprechenden Infoblatt, welches im Bauordnungsamt ausliegt oder auf der Internetseite des Bauordnungsamtes zur Verfügung steht.
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