| Denkmalschutz |
| Sonntag, 27 November 2005 | |
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Steht Ihr Bauvorhaben unter Denkmalschutz oder befindet es sich in der Nähe einer denkmalgeschützten Anlage, werden die Mitarbeiter/innen der Denkmalpflege beteiligt. Ohne denkmalschutzrechtliche Erlaubnis kann die Baugenehmigung nicht erteilt werden. Wir empfehlen Ihnen daher, sich rechtzeitig bei Ihrem zuständigen Denkmalpfleger zu erkundigen, ob denkmalrechtliche Belange Ihrem Vorhaben entgegenstehen.
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