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Gestaltungssatzungen
Sonntag, 27 November 2005
In einigen Stadtgebieten gibt es u.U. Bereiche, für die der Rat der Stadt oder Gemeinde Gestaltungssatzungen beschlossen hat. Diese Gebiete sind z. B. durch bauliche Merkmale gekennzeichnet, die das städtebauliche Ortsbild besonders prägen oder von herausragender stadt- oder baugeschichtlicher Bedeutung sind. Dort ist ein besonders sorgfältiger Umgang mit der Errichtung und Änderung von baulichen Anlagen nötig. Gestaltungssatzungen stellen daher gegebenenfalls zusätzliche Anforderungen an Ihr Bauvorhaben.

 
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