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Altlasten
Sonntag, 27 November 2005
Wenn Ihr Baugrundstück bisher gewerblich oder industriell genutzt wurde kann es möglich sein, dass es zunächst auf Verunreinigungen, ggf. durch einen von Ihnen zu beauftragenden Gutachter, untersucht werden muss. Ihre Baugenehmigung kann daher besondere Auflagen (z. B. zur Entsorgung und Sanierung) enthalten. Um Zeit und Kosten zu sparen, sollte Ihr/e Entwurfsverfasser/in bereits bei Verdacht auf Altlasten ein Bodengutachten erstellen lassen. Zusätzliche Beratung zu diesem Thema erhalten Sie beim Umweltamt.

 
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