| Kampfmittel |
| Sonntag, 27 November 2005 | |
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Ein Baugrundstück muss grundsätzlich für bauliche Anlagen geeignet sein. Darunter fällt auch die Kampfmittelfreiheit des Grundstücks. Noch heute werden in verschiedenen Städten und Gemeinden häufig Kampfmittel aus den beiden Weltkriegen entdeckt, bei denen eine Explosionsgefahr nicht auszuschließen ist.
Die Pflicht zur Klärung ob Kampfmittel auf Ihrem Grundstück konkret zu vermuten sind, und die Veranlassung der erforderlichen Maßnahmen zur Ausräumung dieses Verdachtes, liegen allein in Ihrer Verantwortung. Sie sollten die vorsorgliche Untersuchung Ihres Baugrundstückes rechtzeitig vor Baubeginn d. h. mindestens ein halbes Jahr vorher beantragen. Die Anträge auf diese Überprüfung sind in der Regel beim Amt für öffentliche Ordnung abzugeben. Das Ordnungsamt leitet Ihren Antrag ggf. an den Kampfmittelräumdienst der Bezirksregierung Arnsberg weiter.
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