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Zurückweisung
Sonntag, 27 November 2005
Ergibt sich bei der Prüfung Ihres Antrages, dass dieser unvollständig und nicht prüffähig ist, muss er gebührenpflichtig zurückgewiesen werden. Hiergegen können Sie Widerspruch einlegen. Den Widerspruch sollten Sie mit Ihrer/m Architekten/in besprechen.

 
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