| Zurückweisung |
| Sonntag, 27 November 2005 | |
|
Ergibt sich bei der Prüfung Ihres Antrages, dass dieser unvollständig und nicht prüffähig ist, muss er gebührenpflichtig zurückgewiesen werden. Hiergegen können Sie Widerspruch einlegen. Den Widerspruch sollten Sie mit Ihrer/m Architekten/in besprechen.
|
| < zurück |
|---|


