| Zurückstellung |
| Sonntag, 27 November 2005 | |
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Wenn die Voraussetzungen für eine Veränderungssperre vorliegen, diese aber noch nicht beschlossen ist, kann die Entscheidung über Ihren Bauantrag zur Sicherung der zukünftigen Planung bis zu einem Jahr zurückgestellt werden. Dies gilt auch, wenn die Aufstellung eines Bebauungsplanes beschlossen wurde und das von Ihnen geplante Vorhaben den zukünftigen Festsetzungen des Bebauungsplanes entgegensteht.
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