Home arrow Das Antragsverfahren arrow Genehmigung
Montag, 06 Februar 2012
Hauptmenü
Home
News
Suche
Impesssum
Bauleitfaden
Bauen oder Kaufen
Das Baugrundstück
Bauplanungsrecht
Bauordnungsrecht
Baunebenrecht
Das Antragsverfahren
Die Baugenehmigung
Die Bauausführung
Baukosten
Wichtige Anlaufstellen
Fachbegriffe
Versicherungen
Haftpflichtversicherung
Krankenversicherung
Genehmigung
Sonntag, 27 November 2005
Wird Ihr Vorhaben genehmigt, gilt diese Baugenehmigung drei Jahre. Auf Ihren Antrag kann Sie jeweils um ein Jahr verlängert werden. Bitte bewahren Sie die Genehmigung sorgfältig auf, da sie – auch für spätere Eigentümer – der einzige Nachweis über die Legalität des Vorhabens ist.

Bei großen Vorhaben kann der Beginn der Bauarbeiten für einzelne Gewerke (z. B. die Baugrube) schon vor Erteilung der Baugenehmigung beantrag werden (sogenannte Teilbaugenehmigung).

 
< zurück   weiter >
Linktips !!!
Besucherstatistik
Heute59
Gestern82
Diese Woche59
Dieser Monat426
Gesamt89194