| Genehmigung |
| Sonntag, 27 November 2005 | |
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Wird Ihr Vorhaben genehmigt, gilt diese Baugenehmigung drei Jahre. Auf Ihren Antrag kann Sie jeweils um ein Jahr verlängert werden. Bitte bewahren Sie die Genehmigung sorgfältig auf, da sie – auch für spätere Eigentümer – der einzige Nachweis über die Legalität des Vorhabens ist.
Bei großen Vorhaben kann der Beginn der Bauarbeiten für einzelne Gewerke (z. B. die Baugrube) schon vor Erteilung der Baugenehmigung beantrag werden (sogenannte Teilbaugenehmigung).
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