| Ablehnung |
| Sonntag, 27 November 2005 | |
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Ist Ihr Vorhaben nicht genehmigungsfähig, muss es abgelehnt werden. Sie haben selbstverständlich die Möglichkeit unter Berücksichtigung der Ablehnungsgründe, jederzeit einen neuen Bauantrag zu stellen bzw. Widerspruch gegen den abgelehnten Antrag einzulegen. Über den Widerspruch entscheidet die Bezirksregierung Arnsberg.
Jede Entscheidung über Ihren Bauantrag ist gebührenpflichtig. Die Höhe der Gebühren richtet sich u. a. nach der Art und Größe des Vorhabens. Die Einzelheiten regelt die allgemeine Verwaltungsgebührenordnung des Landes Nordrhein-Westfalen.
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