| Genehmigungsfreie Vorhaben |
| Sonntag, 27 November 2005 | |
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Für eine Vielzahl von kleineren Vorhaben benötigen Sie keine Genehmigung. So sind z. B. nur vorübergehend aufgestellte Baugerüste genehmigungsfrei. Genehmigungsfrei sind auch Gebäude bis zu 30m3 Brutto-Rauminhalt ohne Aufenthaltsräume, Ställe, Toiletten oder Feuerstätten.
Gerade diese Vorhaben – hierunter fällt der klassische Geräteschuppen im Garten – sind aber im Einzelfall oft sehr schwierig und oft Stein des Anstoßes für die Nachbarn. Hier sind trotz Genehmigungsfreiheit verschiedene Vorschriften zu beachten. Von der Genehmigungsfreiheit sind grundsätzlich Vorhaben im Außenbereich ausgenommen. Wir empfehlen Ihnen, mit dem Bauordnungsamt Kontakt aufzunehmen und weitere Einzelheiten zu erörtern.
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