| Freistellungen |
| Sonntag, 27 November 2005 | |
|
Ausgenommen von der Genehmigungspflicht sind in Nordrhein-Westfalen Wohngebäude bis zu 22,0 m Höhe, jedoch nur dann, wenn sie
Anders als bei genehmigungsfreien Vorhaben müssen Sie hier allerdings Unterlagen (Bauvorlagen) einreichen. Sie können aber auch beantragen, dass ein Baugenehmigungsverfahren durchgeführt wird.
|
| < zurück | weiter > |
|---|


