| Vereinfachte Verfahren |
| Sonntag, 27 November 2005 | |
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Bei Wohnhäusern (unter 22 m Höhe), kleineren gewerblichen Vorhaben, kleineren Büro- und Verwaltungsgebäuden prüft das Bauordnungsamt nicht das gesamte Bauordnungsrecht. Für die Einhaltung der nicht geprüften Vorschriften sind Sie als Bauherrin / Bauherr oder Ihre Architektin / Ihr Architekt allein verantwortlich.
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