| Verfahren mit vollem Prüfumfang |
| Sonntag, 27 November 2005 | |
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Hochhäuser, größere Läden, Schulen, Krankenhäuser etc. – sogenannte Sonderbauten – unterliegen dem vollen Prüfumfang. Fragen hierzu beantworten im Einzelfall die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bauordnungsamtes.
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