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Verfahren mit vollem Prüfumfang
Sonntag, 27 November 2005
Hochhäuser, größere Läden, Schulen, Krankenhäuser etc. – sogenannte Sonderbauten – unterliegen dem vollen Prüfumfang. Fragen hierzu beantworten im Einzelfall die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bauordnungsamtes.

 
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