| Bauantrag bzw. Antrag auf Freistellung |
| Sonntag, 27 November 2005 | |
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Eine Genehmigung bzw. eine Freistellung muss rechtzeitig beim zuständigen Bauordnungsamt beantragt werden. Die hierzu erforderlichen Bauvorlagen müssen von einem hierzu berechtigten Entwurfsverfasserin oder einem Entwurfsverfasser eingereicht und unterzeichnet werden. Die Bauherrin und der Bauherr sollte sich daher in jedem Fall die Bauvorlageberechtigung und die Haftpflichtversicherung der Entwurfsverfasserin oder des Entwurfsverfasser ihres oder seines Vertauens nachweisen lassen.
Der Bauantrag bzw. der Antrag auf Genehmigungsfreistellung ist schriftlich und mindestens in zwei- bzw. dreifacher Ausfertigung im Bauordnungsamt einzureichen. Nur ein vollständig eingereichter Bauantrag kann zügig bearbeitet werden. Ein unvollständiger, nicht prüffähiger Antrag muss gebührenpflichtig (mindestens 50,00 EUR) zurückgewiesen werden (s. auch unter 4.1). U. a. müssen folgende Unterlagen dem Antrag beigefügt werden:
Weitergehende Anforderungen ergeben sich aus der Bauprüfverordnung, die Ihrer Entwurfsverfasserin oder Ihrem Entwurfverfasser bekannt ist.
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