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Teilbaugenehmigung
Sonntag, 27 November 2005
Vor der Zustellung der Baugenehmigung darf nicht mit den Bauarbeiten, auch nicht mit dem Baugrubenaushub, begonnen werden.
Liegt dem Bauordnungsamt ein vollständiger Bauantrag vor, der den öffentlich-rechtlichen Vorschriften entspricht, so kann bei größeren Vorhaben (nicht z. B. bei Einfamilienhäusern) eine Teilbaugenehmigung beantragt und erteilt werden.
Damit können die Bauarbeiten für die Baugrube, für einzelne Bauteile oder Bauabschnitte schon vor der endgültig erteilten Baugenehmigung gestattet werden. Die Teilbaugenehmigung berechtigt dazu, die hierin genehmigten Arbeiten auszuführen.

 
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