| Kosten der Baugenehmigung |
| Sonntag, 27 November 2005 | |
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Die Gebühren für die Erteilung einer Baugenehmigung, für die Bauüberwachung, die Rohbau- und Schlussabnahme richten sich nach der allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung für das Land Nordrhein-Westfalen. Sie orientieren sich in der Regel an der Höhe der Rohbausumme, die nach der Gebührenordnung des Landes Nordrhein-Westfalen errechnet wird. In einigen Fällen werden Gebühren auch nach der Herstellungssumme oder nach Zeitaufwand festgesetzt. Gebührenpflichtig ist neben der Baugenehmigung eine Zurückweisung, Ablehnung oder Zurükknahme des Antrages. Der Gebührenbescheid wird in der Regel gleichzeitig mit der Baugenehmigung übersandt. In Ausnahmefällen wird er separat zugestellt. Zur Zeit gilt ein Satz von 6 EUR je 1.000,-- c der Rohbausumme für normale Wohngebäude, für Sonderbauten je nach Prüfumfang 10 EUR bzw. 13 EUR je 1.000 EUR Rohbausumme.
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