Home arrow Die Baugenehmigung arrow Antrag auf Nutzungsänderung
Sonntag, 05 September 2010
Hauptmenü
Home
News
Suche
Impesssum
Bauleitfaden
Bauen oder Kaufen
Das Baugrundstück
Bauplanungsrecht
Bauordnungsrecht
Baunebenrecht
Das Antragsverfahren
Die Baugenehmigung
Die Bauausführung
Baukosten
Wichtige Anlaufstellen
Fachbegriffe
Versicherungen
Haftpflichtversicherung
Krankenversicherung
Antrag auf Nutzungsänderung
Sonntag, 27 November 2005
Die Nutzungsänderung von baulichen Anlagen ist grundsätzlich genehmigungspflichtig. Dies gilt auch, wenn keine baulichen Veränderungen vorgenommen werden, z.B. bei Nutzungsänderungen von:
  • ungenutztem Dachraum in Wohnraum
  • Wohnung in Büro
  • Lebensmittelladen in Gaststätte
  • Blumenladen in Kiosk etc.

 
< zurück   weiter >
Linktips !!!
Besucherstatistik
Heute53
Gestern53
Diese Woche533
Dieser Monat330
Gesamt51104