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Antrag auf Nutzungsänderung
Sonntag, 27 November 2005
Die Nutzungsänderung von baulichen Anlagen ist grundsätzlich genehmigungspflichtig. Dies gilt auch, wenn keine baulichen Veränderungen vorgenommen werden, z.B. bei Nutzungsänderungen von:
  • ungenutztem Dachraum in Wohnraum
  • Wohnung in Büro
  • Lebensmittelladen in Gaststätte
  • Blumenladen in Kiosk etc.

 
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