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Antrag auf Abgeschlossenheitsprüfung
Sonntag, 27 November 2005
Sollte Ihr Gebäude in Wohnungs- oder Teileigentum aufgeteilt werden, benötigen Sie eine Bescheinigung vom Bauordnungsamt, dass die Wohnungen oder sonstigen Räume in sich abgeschlossen sind. Eine baurechtliche Prüfung ist hiermit nicht verbunden.

Die Abgeschlossenheitsbescheinigung ist dem Grundbuchamt vorzulegen, damit nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) Sondereigentum begründet werden kann. Der Antrag ist mindestens in zweifacher Ausfertigung zu stellen. Die im Antragsformular aufgeführten notwendigen Unterlagen sind dem Antrag beizufügen.

 
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