| Bauvoranfrage |
| Sonntag, 27 November 2005 | |
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Neben den Baugenehmigungen gibt es noch Bauvoranfragen. Liegt z. B. ein Baugrundstück im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes, so sind die Möglichkeiten und Grenzen der Bebaubarkeit genau festgelegt. Haben sich die Bauwilligen hingegen für ein Grundstück innerhalb der geschlossenen Ortschaften, also für den sogenannten unbeplanten Innenbereich oder im Außenbereich entschieden, so besteht eine gewisse Unsicherheit was die Bebauungsmöglichkeiten betrifft. Eine sichere Möglichkeit, sich in dieser Situation Gewissheit zu verschaffen, ist der Antrag auf Bauvorbescheid, die sogenannte Bauvoranfrage.
Dem schriftlichen Antrag auf Erteilung eines Bauvorbescheides sind die Bauvorlagen beizufügen, die zur Beurteilung der durch den Vorbescheid zu entscheidenden Fragen des Bauvorhabens erforderlich sind, in jedem Fall aber folgende Unterlagen:
Diese Unterlagen müssen mindestens zweifach beim Bauordnungsamt eingereicht werden. Das Bauordnungsamt zuständigen Stadt oder Gemeinde entscheidet dann im Rahmen des gestellten Antrages (die genaue Fragestellung kann im Antrag formuliert werden) verbindlich über die angefragten Punkte.
Die Verwaltungsgebühren für einen planungsrechtlichen Bauvorbescheid richten sich nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung für das Land NRW, der Größe des Vorhabens und nach dem Verwaltungsaufwand. Sie liegen bei kleineren Wohnbauvorhaben (ca. 50.000,- EUR Rohbausumme) in der Regel bei ca. 300,00 Euro. Bei einer späteren Baugenehmigung können die Gebühren teilweise (bis max. 50 %) auf die spätere Baugenehmigungsgebühr angerechnet werden.
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