| Rechte und Pflichten des Bauherrn |
| Montag, 28 November 2005 | |
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Bei der Ausführung des Bauvorhabens übernehmen die Bauherrin und der Bauherr verschiedene Verpflichtungen. Jedem Bescheid sind Bedingungen, Auflagen oder Hinweise beigefügt, die vom Bauherrn bzw. der Bauherrin beachtet werden müssen. Der Beginn, eine Bauunterbrechung, die Rohbaufertigstellung und die abschließende Fertigstellung sind dem Bauordnungsamt jeweils mindestens 1 Woche vorher mitzuteilen. Der Baugenehmigung sind entsprechende und vorbereitete Formulare beigefügt.
Sofern öffentliche Straßenflächen für die Durchführung der Baumaßnahme in Anspruch genommen werden oder eine Absperrung errichtet werden soll, muss hierfür eine Sondererlaubnis beim Amt für Tiefbau und Straßenverkehr eingeholt werden.
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