Home arrow Die Bauausführung arrow Rechte und Pflichten des Bauherrn
Montag, 06 Februar 2012
Hauptmenü
Home
News
Suche
Impesssum
Bauleitfaden
Bauen oder Kaufen
Das Baugrundstück
Bauplanungsrecht
Bauordnungsrecht
Baunebenrecht
Das Antragsverfahren
Die Baugenehmigung
Die Bauausführung
Baukosten
Wichtige Anlaufstellen
Fachbegriffe
Versicherungen
Haftpflichtversicherung
Krankenversicherung
Rechte und Pflichten des Bauherrn
Montag, 28 November 2005
Bei der Ausführung des Bauvorhabens übernehmen die Bauherrin und der Bauherr verschiedene Verpflichtungen. Jedem Bescheid sind Bedingungen, Auflagen oder Hinweise beigefügt, die vom Bauherrn bzw. der Bauherrin beachtet werden müssen. Der Beginn, eine Bauunterbrechung, die Rohbaufertigstellung und die abschließende Fertigstellung sind dem Bauordnungsamt jeweils mindestens 1 Woche vorher mitzuteilen. Der Baugenehmigung sind entsprechende und vorbereitete Formulare beigefügt.

Sofern öffentliche Straßenflächen für die Durchführung der Baumaßnahme in Anspruch genommen werden oder eine Absperrung errichtet werden soll, muss hierfür eine Sondererlaubnis beim Amt für Tiefbau und Straßenverkehr eingeholt werden.

 
< zurück
Linktips !!!
Besucherstatistik
Heute59
Gestern82
Diese Woche59
Dieser Monat426
Gesamt89194