Home arrow Die Bauausführung arrow Die Entwurfsverfasserin, der Entwurfsverfasser
Montag, 06 Februar 2012
Hauptmenü
Home
News
Suche
Impesssum
Bauleitfaden
Bauen oder Kaufen
Das Baugrundstück
Bauplanungsrecht
Bauordnungsrecht
Baunebenrecht
Das Antragsverfahren
Die Baugenehmigung
Die Bauausführung
Baukosten
Wichtige Anlaufstellen
Fachbegriffe
Versicherungen
Haftpflichtversicherung
Krankenversicherung
Die Entwurfsverfasserin, der Entwurfsverfasser
Montag, 28 November 2005
Die Landesbauordnung sieht die Mitwirkung einer Entwurfsverfasserin oder eines Entwurfsverfassers für Ihr Bauvorhaben vor. Das sind Architektinnen und Architekten oder Bauingenieurinnen und Bauingenieure sowie Innenarchitektinnen und Innenarchitekten, die u.a. berechtigt sind, Bauvorlagen zu unterschreiben und dem Bauordnungsamt vorzulegen (Bauvorlageberechtigung).

Sie sind u.a. dafür verantwortlich, dass die Bauantragsunterlagen vollständig sowie brauchbar sind und garantieren mit ihrer Unterschrift auf den Vordrucken und Zeichnungen für die Richtigkeit der Angaben.

 
< zurück   weiter >
Linktips !!!
Besucherstatistik
Heute57
Gestern82
Diese Woche57
Dieser Monat424
Gesamt89192