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Die Bauleiterin, der Bauleiter
Donnerstag, 27 November 2008
Die Bauarbeiten müssen von einer Bauleiterin bzw. einem Bauleiter überwacht werden. Sie bzw. er achtet insbesondere darauf, dass
  • die allgemein anerkannten Regeln der Technik eingehalten werden
  • den genehmigten Bauvorlagen entsprechend gebaut wird und
  • die Arbeitsschutzbestimmungen eingehalten werden.
Die Bauleiterin bzw. der Bauleiter muss über die für die Aufgabe erforderliche Sachkunde und Erfahrung verfügen.

 
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