| Die Unternehmerin, der Unternehmer |
| Donnerstag, 27 November 2008 | |
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Neben der Bauleitung ist auch die Unternehmerin bzw. der Unternehmer für die Einhaltung o.g. Punkte verantwortlich. Im Einzelfall ist eine Unternehmerbestellung entbehrlich, wenn diese Arbeiten im Rahmen der Selbst- und Nachbarschaftshilfe für den eigenen Bedarf durchgeführt werden und dabei genügend Fachkräfte mit der jeweils nötigen Sachkunde, Erfahrung und Zuverlässigkeit mitwirken. Dies gilt nicht für genehmigungspflichtige Abbrucharbeiten wegen der damit verbundenen erhöhten Gefahr. Sind die von Ihnen beauftragten Personen für ihre Aufgabe nach Sachkunde und Erfahrung nicht geeignet, kann das Bauordnungsamt vor und während der Bauausführung verlangen, dass ungeeignete Beauftragte durch geeignete Personen ersetzt werden.
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