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Freigestellte Vorhaben
Montag, 28 November 2005
Freigestellte Vorhaben sind solche Vorhaben, die den Festsetzungen des Bebauungsplanes nicht widersprechen, bei denen die Erschließung gesichert ist und die Gemeinde nicht innerhalb eines Monats nach Eingang der Bauvorlagen erklärt, dass ein Genehmigungsverfahren durchgeführt wird. In diesen Fällen müssen Sie
  • vor Baubeginn den Eigentümern Ihrer Nachbargrundstücke mitteilen, dass Sie ein genehmigungsfreies Bauvorhaben durchführen wollen.
  • dem Bauordnungsamt den Baubeginn mindestens 1 Woche vorher schriftlich anzeigen und gleichzeitig die Namen der Bauleiterin bzw. des Bauleiters und der staatlich anerkannten Sachverständigen mitteilen. Für diese Erklärung können Sie den Vordruck benutzen, den Ihnen das Bauordnungsamt mit der Mitteilung über die Bestätigung der Genehmigungsfreiheit zusendet.
  • dem Bauordnungsamt die Fertigstellung Ihres Bauvorhabens mitteilen.

 
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