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Genehmigungspflichtige Vorhaben |
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Montag, 28 November 2005 |
Genehmigungspflichtige Vorhaben sind die Errichtung, die Änderung, die Nutzungsänderung und der Abbruch baulicher Anlagen sowie anderer Anlagen und Einrichtungen, soweit nicht die Landesbauordnung Nordrhein-Westfalen etwas anderes bestimmt. In diesen Fällen müssen Sie
- dem Bauordnungsamt den Baubeginn mindestens 1 Wochevorher schriftlich anzeigen und gleichzeitig die Namen der Bauleiterin bzw. des Bauleiters und der staatlich anerkannten Sachverständigen mitteilen. Für diese Erklärung können Sie den Vordruck benutzen, den wir der Baugenehmigung beifügen.
- dem Bauordnungsamt die Fertigstellung des Rohbaues mindestens 1 Woche vorher anzeigen.
- dem Bauordnungsamt die Fertigstellung Ihres Bauvorhabens 1 Woche vorher anzeigen. Dazu können Sie den Vordruck benutzen, den wir der Baugenehmigung beifügen. Gleichzeitig haben Sie die Pflicht, Bescheinigungen der staatlich anerkannten Sachverständigen vorzulegen, dass diese Stichprobenkontrollen während der Bauzeit durchgeführt haben.
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